Staatliche Förderungen für eine Ausbildung an der Akademie für Tierheilkunde

Herzlich Willkommen an der Akademie für Tierheilkunde

Zur Förderung einer Ausbildung oder einer Weiterbildung stehen unterschiedliche Möglichkeiten sowie Kombinationen zur Verfügung:

Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Den Prämiengutschein von max. 500 Euro können Erwerbstätige für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen, benutzen.
Weitere Infos unter:
www.bildungspraemie.info

Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.
Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen.
Die Weiterbildung kostet mindestens 650 Euro.
Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen.
Weitere Infos unter:
http://www.bildungsmarkt-sachsen.de/weiterbildung/weiterbildung_finanzieren/weiterbildung_gefoerdert_esf.php

Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner.
Ihre Vorteile auf einen Blick:Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungeneinfache Antragstellung im Internet
Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten – wie BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) – möglich
Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR
außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
Weitere Infos unter:
www.bildungskredit.de
www.kfw.de

Berufsförderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Die Berufsförderung der Rentenversicherung bietet durch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ Versicherten mit gesundheitlichen Problemem die Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung und den Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Weitere Infos unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.
Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41), Grundwehrdienstleistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.
Weitere Infos unter:
http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/DcaxEYAgDADAWVyA9HZuoXZBAubEwCVR15f75mGHQfDlgs5NsMIK28Fz_EInteAn3SS9qWOlEEmfbLmRpjEplpjEHPq1TD-bdl0X/